(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen André Wolfs Fotografie (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber ihnen vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten fotografischen Werke, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (z. B. digitale Bilddateien, Drucke, Fotobücher, Videos).
(1) Dem Fotografen steht das alleinige Urheberrecht an allen Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Der Auftraggeber erhält – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der Lichtbilder.
(3) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Bei Veröffentlichungen der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist der Fotograf als Urheber zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Originaldateien (z. B. RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(1) Das Honorar richtet sich nach der im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung (Pauschale, Stunden- oder Tagessatz) zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Zusatzleistungen).
(2) Die Fälligkeit der Zahlungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
(3) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen dem Fotografen überlassenen Vorlagen verfügt.
(3) Die Einholung erforderlicher Einwilligungen von abgebildeten Personen für Veröffentlichungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen.
Eine Verpflichtung des Fotografen zur Einholung individueller Einwilligungen besteht nicht.
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Für den Verlust von Bildmaterial durch technische Defekte, Datenträgerfehler oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
(5) Für Schäden an Gegenständen oder Daten des Auftraggebers haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(1) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, begründen keinen Schadensersatzanspruch.
(1) Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(1) Eine Bearbeitung oder Veränderung der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist nur für private Zwecke zulässig, sofern keine Entstellung des Werkes erfolgt.
(2) Weitergehende Bearbeitungen oder Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
(1) Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddaten dauerhaft zu archivieren.
Eine Aufbewahrung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – für maximal 12 Monate nach Abschluss des Auftrags.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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